
Jedes digitale Familiemitglied muss sich ab sofort einem Datenschutz Audit unterziehen.
Mit ihm fangen wir an: Thermomix TM5
Weihnachten 2016 geliefert und im April 2017 ein schon älteres Software Update, Version 2.2 eingespielt.
Ob schon vorher oder erst seit jetzt mit Version 2.2, er möchte seinem Schöpfer und unserer sehr geschätzten Vertriebsrepräsentantin Nutzungsstatistiken schicken.
Vorab mal ein klarer Fall von pauschal mal: „Nein, Ich widerspreche“.
Nun mal los die Datenschutzerklärung gesucht und nachgeforscht.
Im Internet findet sich die Version von 2015. Da dachte noch niemand an den Cook-Key und die Anbindung des Küchengerätes an die Vorwerk Cloud:
http://thermomix.vorwerk.de/datenschutzerklaerung/
http://thermomix.vorwerk.de/rezepte-mehr/thermomix-r-app/rechtliche-hinweise/
Also durch die Menü´s des Küchenhelfers getippt. Was wird denn übertragen?
Datenschutzerklärung Ziffer 1.1 definiert die handelnden Personen, nix geheimnisvolles.
Hier wirds spannender:
In anderen Worten: Vom Einschalten übers Rezept bis zum Ausschalten – wir tracken alles. Ist wie bei einem aktuellen PKW. Öfter zu sportlich um die Kurve gefahren und die Garantie kann eingeschränkt werden. Vorwerk: Zuviel Smoothies mit zuviel hart gefrorenem Eis und den Regler zu schnell auf 10 gedreht, mögliche Überlastung des Motors.
Weiter – was passiert mit den Daten:
Jein, Nein!, Ja – für die drei Unterpunkte von 6.2.2.
- Besser zu verstehen? Generation Y – Warum?
- Angebote – no
- Produkte zu verbessern – ja.
Auf dem Display hin und her scrollen macht wenig Sinn, also mal flott eine Mail an den Kundenservice geschrieben mit der Bitte um Dokumente in sinnvoll lesbarer Form bereitzustellen.
Die IoT Revolution ist schon lange da und vom TV Hersteller bis zum Küchengerät sammelt jeder meine Daten. Sogar Bose belauscht seine Kunden. Logisch, ist ja ein Kopfhörer und Mikrofon Hersteller. Nur Weitergabe von Daten an Dritte ist grenzwertig.
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Ich finde ich das Thema grundsätzlich ok meine Nutzungsdaten dem Hersteller zur Produktverbesserung zu geben. Was ich aber wann mit dem TM5 anstelle ist mein Thema, ausser ich publiziere es bewusst:
Gestern Abend nach dem Update auf Version 2.2 war es ein leicht modifiziertes Rezept von diesem:
Guten Appetit.
Eigentlich ein Skandal. Sowas sollte vom Gesetzgeber klar geregelt werden. Solche Funktionen sollten nur über opt in erlaubt sein und ein nein darf nicht funktionsverhindernd oder einschränkend wirken. Kann doch nicht sein, dass Vorwerk sich eine Meinung über mein Essverhalten macht und diese dann auch noch wertschöpft.
Wieder was gelernt über IoT